
Eine Über-mich-Seite verträgt hundert Anläufe. Ein Impressum verträgt genau einen – und ausgerechnet das macht die Pflichtseite leichter als jede andere Unterseite deiner Website. Bei der Impressumspflicht gibt es keinen Tonfall zu treffen und keine Zielgruppe zu umwerben, nur eine Liste von Fakten, die entweder vollständig ist oder nicht. Genau deshalb lohnt sich ein nüchterner Vergleich: Baust du dein Impressum über einen Generator zusammen, oder gehst du die Anforderungen selbst Punkt für Punkt durch? Beides funktioniert, nur nicht für jede Coachin gleich gut.
Bei einer Freundin von mir lief es ähnlich: Sie verkauft handgemachte Keramik auf dem Auer Dult und stand vor derselben Entscheidung, als sie ihre erste kleine Website brauchte – Vorlage übernehmen oder sich alles selbst erarbeiten. Meine Ausgangslage war nicht viel souveräner, nur dass ich vorher schon versucht hatte, mich mit vier YouTube-Videos über Schreibblockaden an meine Über-mich-Seite heranzutasten, ohne danach auch nur einen einzigen Satz zu tippen. Beim Impressum half mir das kein bisschen weiter. Genau das brachte mich dazu, die beiden Wege nüchtern gegeneinander abzuwägen, statt wieder auf ein Tutorial zu hoffen.
Generator oder Punkt-für-Punkt-Liste: Zwei Wege zum rechtssicheren Impressum
Ein Online-Generator fragt dich Feld für Feld ab und spuckt am Ende einen fertigen Text aus. Das geht schnell, und für eine reine Visitenkarten-Website ohne Blog reicht das oft aus. Der Haken: Die meisten Generatoren kennen deinen Alltag als Coachin nicht. Sie fragen selten, ob du neben der Startseite auch Atemübungen, die ich auf der Website beschreiben möchte, regelmäßig als Blogartikel veröffentlichst – und genau solche Blogartikel sind der Grund, warum später noch ein zweites Gesetz ins Spiel kommt. Wer die Anforderungen stattdessen selbst durchgeht, braucht länger, versteht am Ende aber, warum jeder Satz im Impressum steht. Das erleichtert spätere Änderungen, sobald sich dein Angebot verändert.

Was laut § 5 TMG in jedem Fall rein muss
Unabhängig davon, welchen der beiden Wege du wählst: § 5 Telemediengesetz (TMG) ist die gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht in Deutschland und verlangt von jedem, der eine Website geschäftsmäßig betreibt, eine vollständige Anbieterkennzeichnung – auch von dir als Coachin, sobald du deine Angebote gegen Geld anbietest. Dazu gehören dein vollständiger Vor- und Nachname ohne Fantasiezusatz, deine vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, eine schnell erreichbare E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer, und, falls vorhanden, deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese USt-IdNr besteht immer aus dem Kürzel „DE" und genau neun Ziffern. Wer als Kleinunternehmerin keine hat, lässt das Feld schlicht weg, statt ersatzweise die Steuernummer einzutragen, die dort aus Datenschutzgründen eher nicht hingehört.
Privatadresse oder c/o-Adresse – wofür entscheidest du dich?
Die sogenannte ladungsfähige Anschrift ist der Punkt, an dem die meisten Coachinnen zögern: Es muss eine Adresse sein, an der dir im Ernstfall tatsächlich Post – oder eine Klage – zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht dafür nicht aus. Arbeitest du von zuhause und hast dein Gewerbe dort angemeldet, landet genau diese Adresse im Impressum, ob dir das gefällt oder nicht. Wer das nicht möchte, kann stattdessen eine c/o-Adresse über einen externen Anbieter nutzen, der Post entgegennimmt und weiterleitet. Für wen lohnt sich welcher Weg? Gib deine Privatadresse an, wenn dich die Öffentlichkeit deiner Anschrift nicht stört und du keine laufenden Zusatzkosten für eine zweite Adresse tragen willst. Entscheide dich für eine c/o-Adresse, wenn dir Privatsphäre wichtiger ist als dieser Verzicht – etwa weil du mit einem Kind in der Wohnung lebst und nicht möchtest, dass jede unzufriedene Anfrage den Weg bis vor die eigene Haustür findet.
Nur eine Website oder auch ein Blog? Der Unterschied bei § 18 MStV
Eine reine Angebotsseite ohne Blog kommt in der Regel mit § 5 TMG allein aus. Sobald du aber journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichst – und dazu zählen auch Blogartikel über Yoga oder Atemtechniken –, kommt zusätzlich § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) ins Spiel. Das Gesetz verlangt dann eine benannte Person, die inhaltlich dafür geradesteht, meist in der Form „Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 MStV: [Name], [Anschrift]".

Mir ist dabei einmal ein Fehler passiert, der mir noch heute peinlich ist: Ich hatte eine Vorlage kopiert, und drei Tage lang stand dort fett „NAME HIER EINTRAGEN", live auf meiner Website. Zum Glück hat es außer einer guten Freundin niemand bemerkt, aber es zeigt, wie schnell man bei diesem Punkt unaufmerksam wird. Wer sich bei solchen Formulierungen genauso unsicher fühlt, findet in der Anleitung, wie man eine 404 Seite Text schreiben kann, immerhin einen Baustein für freundlichere Fehlerseiten – am Impressum selbst ändert das zwar nichts, nimmt der restlichen Website aber etwas von der Schärfe.
Fest im Footer oder gut versteckt: die 2-Klick-Regel
Rechtsprechung urteilt hier eindeutig: Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Durchgesetzt hat sich dafür die 2-Klick-Regel – von jeder Unterseite deiner Website müssen Besucherinnen mit maximal zwei Klicks beim Impressum landen. Am zuverlässigsten funktioniert ein fest verankerter Link im Footer, und zwar wörtlich „Impressum" benannt. Varianten wie „Rechtliches" oder „Wer ich bin" klingen vielleicht persönlicher, sind aber riskant, weil sie nicht eindeutig genug sind. Das Telemediengesetz unterscheidet hier nicht zwischen gut gemeint und korrekt.
Die einzige Seite ohne Call-to-Action
Der Laptop braucht nach einer langen Coaching-Session immer einen Moment für sich, ein leises Surren beim Hochfahren, bevor der Bildschirm überhaupt wach wird, gerade genug Zeit für einen tiefen Atemzug, bevor ich mich wieder an Texte setze. Während du bei der Headline die fünfte Version tippst, bei der Über-mich-Seite an der richtigen Struktur zweifelst oder bei der Angebotsseite nach Vorteilen statt bloßen Merkmalen suchst, verlangt das Impressum nichts von alledem. Keine Zielgruppenansprache, kein Call-to-Action, kein Social Proof durch Kundenstimmen, keine PAS-Methode, kein Storytelling – nur Fakten, an denen es nichts zu drehen gibt.

Genau das machte die eigene Website irgendwann weniger bedrohlich: Mittlerweile öffne ich das Backend, tippe eine Änderung direkt in die Seite und mache den Tab mit fremden Beispiel-Impressen, den ich früher parallel offenhielt, um meine Formulierung gegenzuchecken, erst gar nicht mehr auf. Auch Themen wie Verständlichkeit, eine durchdachte Seitenstruktur, der Unterschied zwischen Rohfassung und Feinschliff, der eigene USP, ein Freebie als Lead-Magnet, die Microcopy bei der Terminbuchung, eine klare Content-Planung für den Blog, die eigene Stimme im restlichen Text, SEO-Grundlagen für die Auffindbarkeit vor Ort, eine mögliche KI-Unterstützung beim Schreiben, die eigenen Werte auf der Seite oder eine knappe Kurzvita – all das kostet Nachdenken. Warum ich mich überhaupt mit warum ich als Coach überhaupt Texte für meine Motivation schreiben herumschlage, verstehe ich manchmal selbst nicht ganz. Beim Impressum stellt sich diese Frage nicht.
Fazit: Wann der Generator reicht und wann nicht
Ein Generator reicht, wenn deine Website eine reine Visitenkarte ohne Blog ist, du keine komplizierte Anschriftsfrage klären musst und dich auf die Standardfelder verlassen kannst. Geh die Anforderungen lieber selbst durch oder lass sie von einer Fachperson gegenchecken, wenn du regelmäßig bloggst, zwischen Privatadresse und c/o-Adresse abwägst oder schlicht verstehen willst, warum jeder Satz dort steht. Rechtssicherheit für Solopreneurinnen entsteht nicht durch einmaliges Ausfüllen eines Formulars, sondern dadurch, dass du weißt, welche Regel für deine konkrete Situation gilt. Sobald diese eine Seite steht, bleibt mehr Kopf für die Texte, die deine Klientinnen tatsächlich erreichen sollen. Das ist die eigentliche Arbeit beim Webseite erstellen – nicht das Impressum, sondern alles danach.