Zwei Zahlen, die wirklich feststehen — und ein Mythos, der es nicht tut. Der Meta-Title gehört auf 50–60 Zeichen, die Meta-Description auf 120–160. Für Alt-Texte dagegen gibt es laut WCAG kein festes Zeichenlimit — die kursierenden 100, 150 oder 250 Zeichen sind ein Gerücht. Und pro Seite reicht genau eine H1 und genau ein klarer Call-to-Action.
1. SEO-Metadaten und technische Textvorgaben
Diesen Teil hab ich mir zuerst gebaut, weil ich nach meinem zweiten Relaunch gemerkt hab, dass ich Meta-Title und Meta-Description jedes Mal aus dem Bauch heraus geschrieben hab — mal zu lang, mal so kurz, dass Google sich einfach irgendeinen Satz aus dem Fließtext rausgesucht hat. Die Werte unten sind nicht von mir erfunden, sondern das, was die verlinkten Quellen tatsächlich sagen. Eine Zeile ist bewusst eine Korrektur an einem Gerücht, das ich selbst jahrelang für wahr gehalten hab.
| Element | Spezifikation / Länge | Funktion / Beschreibung |
|---|---|---|
| Meta-Title (Seitentitel) | 50–60 Zeichen (Content-Bär, 2026) | Click-Through-Rate (CTR) Optimierung; Anzeige im Browser-Tab und SERP-Snippet. |
| Meta-Description | 120–160 Zeichen (Content-Bär, 2026) | Zusammenfassung des Seiteninhalts; beeinflusst die Klickentscheidung der Nutzer. |
| H1-Überschrift | 1 pro Seite | Zentrale Überschrift zur hierarchischen Strukturierung und Themenrelevanz. |
| Alt-Texte (Bilder) | Kein festes Zeichenlimit (barrierefreies.design, 2025) — die oft genannten 100, 150 oder 250 Zeichen sind laut WCAG kein Standard, sondern ein Gerücht. | Barrierefreiheit und Indexierung von Bildinhalten durch Suchmaschinen-Crawler. |
| URL-Slug | Kurz, sprechend (Keywords) | Permanenter Link der Unterseite; sollte keine Sonderzeichen oder Füllwörter enthalten. |
2. Inhaltliche Komponenten nach Seitentyp
Hier wird's persönlicher, weil das die Bausteine sind, an denen ich am längsten gesessen hab — vor allem bei der Über-mich-Seite, dazu gleich mehr. Zu jedem Baustein steht kurz, was er laut Quelle leisten soll, und was bei mir in der Praxis erst schiefgelaufen ist, bevor es funktioniert hat.
- Hero-Headline (Startseite)
- Der erste Satz auf deiner Startseite hat eine einzige Aufgabe: sofort klarmachen, worum's geht, bevor Leute wieder wegklicken. Sonja Mahr vergleicht die Startseite mit dem Schaufenster eines Ladens — glasklar ins Thema einsteigen, direkt auf den Punkt kommen (Sonja Mahr, 2023). Meine erste Version hat mit drei Sätzen Bio angefangen, bevor überhaupt klar wurde, was ich eigentlich anbiete. Umgeschrieben, sobald mir das aufgefallen ist.
- Nutzenversprechen (Value Proposition)
- Der Satz, der beantwortet, warum das für die Leserin relevant ist — nicht nur, was du machst. Bei mir war der Unterschied zwischen "Ich biete Atemcoaching an" und "Du schläfst wieder durch, ohne dass wir stundenlang über deine Kindheit reden müssen" sofort in den Anfragen spürbar.
- Expertise-Nachweis (Social Proof)
- Klientinnen-Zitate wirken nicht, weil sie hübsch klingen, sondern weil sie Vertrauen von jemand anderem auf dich übertragen. Anika Steinert bringt's auf den Punkt: Zitate von zufriedenen Kundinnen vermitteln Glaubwürdigkeit und beeinflussen die Kaufentscheidung (Anika Steinert). Bei mir war's der Satz "ich hab seitdem wieder einen Grund, morgens aufzustehen" — den hätte ich mir selbst nie ausgedacht, und er hat mehr gebracht als jeder Werbetext von mir.
- Über-mich-Story
- Die Seite, an der ich drei Monate gesessen hab. Nicht weil mir die Fakten fehlten — ich wusste ja, was ich gemacht hatte —, sondern weil ich nicht wusste, wie viel davon überhaupt interessant ist. Payam Zadeh schreibt: Dein Werdegang zeigt, wie du zu der Expertin geworden bist, die du heute bist — die Kunst liegt darin, dich auf die Stationen zu konzentrieren, die dich wirklich geprägt haben, nicht auf die komplette Liste (Payam Zadeh, 2026). Ich hab's zwischendurch mit einem KI-Textgenerator probiert, weil eine andere Coachin geschworen hat, der würde ihr sowas in fünf Minuten schreiben. Bei mir kam raus: "Ich bin eine leidenschaftliche Yoga-Lehrerin mit jahrelanger Erfahrung." Das hätte über jeder zweiten Yogalehrerin in München stehen können. Gelöscht, von vorn angefangen.
- Leistungsbeschreibung
- Für wen ist das Angebot, wie läuft die Zusammenarbeit ab, was kostet es oder wo find ich das raus — laut Seitenbeweger macht genau das eine starke Angebotsseite aus, nicht die Aufzählung von Leistungsmerkmalen (Seitenbeweger). Meine erste Version hatte fünf Bullet-Points mit Fachbegriffen und keinen einzigen Satz dazu, wie ein Erstgespräch überhaupt abläuft. Kein Wunder, dass niemand angefragt hat.
- Call-to-Action (CTA)
- Eine einzige klare Handlungsaufforderung pro Seite (z. B. "Termin vereinbaren", "Angebot anfordern") — nicht "Kontaktiere mich, buch ein Erstgespräch oder folg mir auf Instagram" alles gleichzeitig. Ich hatte lange drei CTAs auf einer Seite, weil ich dachte, mehr Optionen wären freundlicher. Ergebnis: keine einzige Anfrage darüber.
- Kontaktinformationen
- Klingt banal, war aber der Punkt, an dem ich am meisten Zeit verschwendet hab, weil ich das Kontaktformular ewig "noch schöner machen" wollte, statt einfach eine E-Mail-Adresse sichtbar hinzuschreiben. Manchmal ist die langweiligste Lösung die, die tatsächlich funktioniert.
3. Rechtliche Pflichtangaben (Deutschland)
Eine Sache vorweg, weil's wichtig ist: Ich bin Atemcoach, keine Anwältin. Was hier steht, hab ich mir aus den Gesetzestexten selbst und von Rechtsseiten zusammengesucht — für deinen Einzelfall, vor allem wenn du im Ausland wohnst oder ein Gewerbe mit besonderen Pflichten hast, lohnt sich trotzdem ein kurzer Check bei einer Anwältin oder einem Impressum-Generator.
| Dokument | Rechtsgrundlage | Erforderliche Angaben (Auszug) |
|---|---|---|
| Impressum | § 5 DDG (vormals TMG) (Gesetze im Internet) | Name, Anschrift, E-Mail, Aufsichtsbehörde (falls zutreffend), USt-IdNr. (falls vorhanden). |
| Datenschutzerklärung | Art. 13 DSGVO (DSGVO-Gesetz.de) | Verantwortlicher, Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Betroffenenrechte. |
| Cookie-Einwilligung | § 25 TDDDG (vormals TTDSG) (eRecht24, 2024) | Einwilligung nötig, bevor Cookies/Tracking Informationen auf dem Endgerät speichern oder darauf zugreifen — außer bei technisch notwendigen Cookies. |
Zuletzt geprüft: 2026-07-12
Sources
- Content-Bär: Meta Title erklärt: Aufbau, Länge, Rankingfaktor
- Content-Bär: Meta Description: Länge, Beispiele & 6 Tools für bessere CTR
- barrierefreies.design: Die maximale Länge von Alt-Texten
- Sonja Mahr: Website-Aufbau für Solo-Selbstständige
- Anika Steinert: Kundenstimmen auf der Website: 5 Tipps für Testimonials
- Payam Zadeh: Eine strategische Über-Mich-Seite schreiben
- Seitenbeweger: Welche Seiten braucht eine Expertenwebsite?
- Bundesministerium der Justiz: Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5
- DSGVO-Gesetz.de: Artikel 13 Informationspflicht
- eRecht24: TDDDG ersetzt TTDSG